was ist ein wahlarzt?

Als Wahlarzt bin ich ein niedergelassener Arzt, ohne Vertragsverhältnis zur Krankenkasse. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Für Ihre Behandlung nehme ich mir genügend Zeit und stelle bei Bedarf Rezepte und Überweisungen aus. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Überweisung und Rezept
Ich kann Medikamente verschreiben, Sie zu einem anderen Arzt, zu Labors und Röntgeninstituten überweisen und auch in ein Krankenhaus einweisen. Dafür entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Honorarnote
Scheuen Sie sich nicht, vor der Behandlung die voraussichtlichen Kosten zu erfragen. Für meine Leistungen stelle ich Ihnen eine Privathonorarnote aus. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Privatersicherung einreichen. Ihre Krankenkasse erstattet einen Teil an Sie zurück. Die Höhe des Betrages kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

 
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